Notbetreuung bis 17. April 2020

17.03.2020

Liebe Eltern,

 

am Mittwoch, dem 18. März 2020 tritt die Allgemeinverfügung "Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie" in Kraft. (siehe www.sms.sachsen.de bzw. www.bildung.sachsen.de)

 

Es gilt:

 

1. Eine Notbetreuung wird abgesichert, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

2. Eltern sind verpflichtet dem Hort einen Nachweis zu bringen.

3. Das Formblatt dazu können Sie unter www.sms.sachsen.de bzw. www.smk.sachsen.de herunterladen. Der Nachweis bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn und muss dem Hort am Mittwoch, dem 18.03.2020 bzw. spätestens Donnerstag, dem 19.03.2020 vorgelegt werden.

 

Bei Fragen rufen Sie bitte im Hort an.

 

Ines Müller

Hortleiterin