Wesentliche Ergänzungen zur Notbetreuung

24.03.2020

1.  Zu den systemrelevanten Berufen zählen nun auch: Banken, Sparkassen, Landwirtschaft, Bergsicherung, Grubenwehren, Binnenschifffahrt, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Rentenversicherungen, Krankenkassen, Sanitätshäuser, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten Kinder- und Jugendhilfe (www.landkreisleipzig.de/corona)

2. Anspruch auf Notfallbetreuung bei Gesundheits- und Pflegeberufen, sowie der Polizei liegt nun auch vor, wenn nur ein Sorgeberechtigter in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist (www.landkreisleipzig.de/corona)

3. Die Personensorgeberechtigten weisen auch weiterhin die Tätigkeit in einem Formblatt (www.sms.sachsen.de bzw. www.smk.sachsen.de) gegenüber der Leitung nach. Der Nachweis bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Sofern dies nicht sofort erfolgen kann, muss diese binnen eines Arbeitstages nachgereicht werden.

 

Für den Zeitraum der Schließung der Einrichtung werden keine Elternbeiträge erhoben (www.landkreisleipzig.de/corona).