Änderung ab 09.11.2020

06.11.2020

Liebe Eltern,

 

laut "Gemeinsame Handlungsanleitung für die Praxis zur Umsetzung des Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter verschärften Corona-Schutzmaßnahmen" vom Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen, gilt für den Hort ab Montag, den 09.11.2020, für Sie die tägliche Dokumentationspflicht der Gesundheitsbestätigung für Ihr Kind. https://www.kita-bildungsserver.de/aktuelles/handlungsanleitung-fuer-die-praxis-zur-umsetzung-des-regelbetriebes-in-kindertageseinrichtungen-und-kindertagespflegestellen-unter-verschaerften-corona-schutzmassnahmen/     

Bitte geben Sie diese im Ranzen mit. Ohne Vorlage der Gesundheitsbestätigung darf keine Hortbetreuung stattfinden.

Bei Vergessen besteht auch die Möglichkeit uns das Formular per Mail ( ) oder Fax (034206 68736) zukommen zu lassen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

I. Müller

Hortleiterin