Ergänzug zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 15. Februar 2021
Sehr geehrte Eltern,
seit 15.02.2021 gilt die aktuelle Sächsische Corona - Schutzverordnung. Aus dieser geht hervor, dass Kinder, Personal und alle weiteren Personen im Schul- und Hortgelände sowie im Gebäude einen medizinische Mund- Nasenschutz tragen müssen. Es muss keine FFP 2 Maske sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich eine Maske mit.
Außerdem gilt weiterhin:
- strikte Einhaltung der Hygieneregeln: regelmäßiges Händewachen (auch beim Betreten der Einrichtung)
- Einhaltung aller Wege und Markierungen
- regelmäßiges Lüften
- Kontakt mit Kindern anderer Gruppen vermeiden
- bei Krankheit melden Sie bitte Ihr Kind bis 8.00 Uhr in Hort und Grundschule ab
- kein Zutritt zur Einrichtung für Kinder und Personen mit Covid 19 Symptomen
I. Müller
Hortleitung