Ergänzug zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 15. Februar 2021

15.02.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

seit 15.02.2021 gilt die aktuelle Sächsische Corona - Schutzverordnung. Aus dieser geht hervor, dass Kinder, Personal und alle weiteren Personen im Schul- und Hortgelände sowie im Gebäude einen medizinische Mund- Nasenschutz tragen müssen. Es muss keine FFP 2 Maske sein. Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich eine Maske mit.

Außerdem gilt weiterhin:

- strikte Einhaltung der Hygieneregeln: regelmäßiges Händewachen (auch beim Betreten der Einrichtung)

- Einhaltung aller Wege und Markierungen

- regelmäßiges Lüften

- Kontakt mit Kindern anderer Gruppen vermeiden

- bei Krankheit melden Sie bitte Ihr Kind bis 8.00 Uhr in Hort und Grundschule ab

- kein Zutritt zur Einrichtung für Kinder und Personen mit Covid 19 Symptomen

 

I. Müller

Hortleitung