Informationen zur Hortbetreuung ab 26.04.2021

23.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

ab heute gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Dies sieht folgende Festlegungen vor:

1. Ab einer 3-tägigen Inzidenz über 100 findet auch an Grundschulen Wechselunterricht statt (siehe Informationen auf der Schulhomepage).

Nach Unterrichtsschluss haben alle Kinder, auch diese, die nicht in der Präsenzzeit der Schule sind, Anspruch auf Betreuung im Hort (1. Klassen ab 11.30 Uhr, 3. Klassen ab 11.30 Uhr,

2. Klassen ab 12.30 Uhr, 4. Klassen ab 12.30 Uhr). Die Zugänge zum Objekt für die Kinder bleiben unverändert.

Um uns Planungssicherheit zu geben, füllen Sie bitte die im Anhang befindliche Bedarfsermittlung wöchentlich aus und geben Sie diese bis spätestens Freitag für die kommende Woche ab. Abgabetermin für die Woche vom 26.04.2021 bis 30.04.2021 ist Montag, der 26.04.2021.

Kinder die nicht in der schulischen Präsenzzeit oder Notbetreuung sind, aber den Hort am Nachmittag besuchen, werden im Hort zweimal wöchentlich auf Corona getestet. Denken Sie bitte an die Selbstauskunft, sollten Sie Ihr Kind zu Hause testen.

2. Ab einer 3-tägigen Inzidenz über 165 im Landkreis Leipzig, wir es zur Schul- und Hortschließung kommen.

Ab da gilt auch für den Hort die Notbetreuung für Kinder deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind (siehe Liste Anhang). Details dazu folgen, sollte die Marke von 165 überschritten werden.

 

Diese Maßnahmen gelten bis zum 30.Juni 2021. Das Betretungsverbot für Eltern und Besucher-/innen bleibt bestehen.

 

Liebe Eltern, wir wissen, dass die neuen Maßnahmen Sie vor große Herausforderungen stellen. Wir bitten Sie uns weiterhin zu unterstützen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichem Gruß

 

I. Müller

Hortleitung